Insgesamt handelt es sich bei den Ausführungen des Beschuldigten um Schutzbehauptungen, um seine Fahrweise zu beschönigen. Insofern kann auf die Ausführungen des Beschuldigten, soweit sie denjenigen der Zeugen widersprechen, nicht abgestellt werden. 7.6.4 Gesamtwürdigung und Beweisergebnis Was die Gesamtwürdigung betrifft, schliesst sich die Kammer weitestgehend den vorinstanzlichen Ausführungen an (pag. 212 f., S. 13 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Insgesamt schilderte G.________ den insgesamt eher komplexen Sachverhalt, in dem er grösstenteils nicht unmittelbar beteiligt war, detailliert und nachvollziehbar.