derten Verkehrssituation und dem von den Zeugen beschriebenen aggressiven Fahrverhalten des Beschuldigten nicht naheliegend erscheint. Dies stellt vielmehr eine übertriebene Beteuerung eines angeblich korrekten – gar überkorrekten – Verhaltens des Beschuldigten dar. So versuchte er denn auch andernorts stets, sich in ein gutes Licht zu rücken, während er die anderen schlecht macht (so bspw. wonach sich der Zeuge durch Irreführung der Polizei strafbar gemacht haben soll