298). Diese Reflektion mag beim Beschuldigten zwar zweifelsfrei stattgefunden haben, was sich mitunter auch aus seinen angefertigten Simulationen ergibt (Beilagenordner, Faszikel B.2), doch würde auch eine solche eine solch alltägliche Situation auf der Strasse kaum in derart detaillierter Art und Weise in Erinnerung rufen.