12 gehalten (pag. 2), der in Frage stehende Sachverhalt hatte sich jedoch unbestrittenermassen bereits auf Höhe Kiesen (pag. 2 und pag. 76, Z. 66) zugetragen. Zwischen den Autobahnausfahrten Kiesen und Wilderswil (bei Matten bei Interlaken) fuhr der Beschuldigte somit noch rund 35 km. Die polizeiliche Befragung konnte realistischerweise frühestens eine halbe Stunde nach dem fraglichen Sachverhalt durchgeführt werden.