Ein Wohnmobil sei länger auf der linken Seite gefahren und habe versucht, ein Fahrzeug zu überholen. Er sei ganz normal in der Kolonne hinter dem Wohnmobil hergefahren. Vor ihm seien noch zwei Fahrzeuge gewesen. Da habe er geduldig gewartet, da sie ja mit 105 bis 115 km/h unterwegs gewesen seien (pag. 76 Z. 66 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte wiederum, immer einen Abstand von 60 Metern zum nächsten Fahrzeug gehabt zu haben (pag. 174 Z. 40).