Nach ca. 2-3 km/h [recte km] sei das Fahrzeug vor ihm dann auf den Normalstreifen gefahren und er habe überholen können (pag. 9). Es habe sich dabei höchstwahrscheinlich um einen schwarzen E.________(Fahrzeugmarke) F.________(Fahrzeugmodell) gehandelt (pag. 10). Bei der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23. Juli 2024 gab der Beschuldigte an, mindestens einen Abstand von 60 Metern gehabt zu haben, wenn nicht mehr (pag. 75 Z. 46 f. und pag. 77 Z. 105 f.). Kurz vor Kiesen habe es etwas mehr Verkehr gehabt. Ein Wohnmobil sei länger auf der linken Seite gefahren und habe versucht, ein Fahrzeug zu überholen.