Diese Erinnerungslücken sind durchaus nachvollziehbar angesichts des Umstands, dass seit dem Vorfall bereits gut 15 Monate vergangen sind und er als Zeuge nur in untergeordnetem Ausmass direkt vom Geschehen betroffen war. Deren Eingeständnis ist zudem als Realkennzeichen zu werten, deutet es doch darauf hin, dass der Zeuge die geschilderte Situation tatsächlich selbst erlebt hat, sich aufgrund der vorangehend genannten Gründe an gewisse Details jedoch nicht mehr erinnern kann und dies auch eingesteht. Weiter widersprechen sich die Aussagen nicht etwa, sondern weichen vielmehr relativ geringfügig voneinander ab.