Dies sind Schilderungen von aussergewöhnlichen Details, welche seine Aussagen zusätzlich als selbsterlebt erscheinen lassen. Dass der Zeuge aufgrund seiner Erfahrungen als ehemaliger J.________Rennfahrer Distanzen und Abstände gut einschätzen kann, erscheint der Kammer als nachvollziehbar. Auch, dass er den Abstand von der Seite gesehen habe (pag. 5 Z. 56 f.), ist gestützt auf den geschilderten Ablauf und seine erstellte Skizze (pag.