__ den insgesamt eher komplexen Sachverhalt, in dem er grösstenteils nicht unmittelbar beteiligt war, detailliert und nachvollziehbar. Die gemachten Aussagen weisen zwar kleinere Inkonsistenzen auf, jedoch sind diese in ihrer Bedeutung beschränkt, da G.________ nur die Aussage zum versuchten Überholmanöver beim E.________(Fahrzeugmarke) ausliess und die Zahlen bei den Fahrzeugen verwechselte, bzw. das dritte Fahrzeug und das vorausfahrende Wohnmobil bei der Einvernahme anlässlich der Hauptverhandlung nicht mehr erwähnte.