7.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 22. Oktober 2023 um 14:12 Uhr auf der Autobahn A6 als Lenker des Personenwagens C.________(Kennzeichen) von Kiesen Richtung Süden fuhr. Auf Höhe Kiesen traf der Beschuldigte auf eine Gruppe von mindestens drei Fahrzeugen, welche allesamt auf der linken Fahrbahn mit ca. 115 km/h fuhren (pag. 76 Z. 66 ff. und pag. 173 Z. 26 ff.). Bestritten ist demgegenüber, dass er zum vorausfahrenden Fahrzeug einen zu geringen Abstand aufgewiesen haben soll (pag. 75 Z. 45 ff.; pag. 77 Z. 103 ff. und pag. 174 Z. 40 ff.).