Damit habe er den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1.8 Sekunden zum vorausfahrenden Fahrzeug (halber Tacho in Metern) massiv unterschritten, wodurch er eine erhöhte abstrakte Gefährdung für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer geschaffen habe (pag. 27). 7.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 22. Oktober 2023 um 14:12 Uhr auf der Autobahn A6 als Lenker des Personenwagens C.________(Kennzeichen) von Kiesen Richtung Süden fuhr.