2 1. Es sei festzustellen, dass die Freisprüche gemäss Ziff. I./1. und 2. des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen sind. 2. Es sei festzustellen, dass der Nicht-Widerruf gemäss Ziff. III/1. und 2. des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen ist. 3. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 22. Oktober 2023 auf der Autobahn A6 Süd, auf der Strecke von Kiesen bis Spiez durch - Nichtwahren eines genügenden Abstands beim Hintereinanderfahren;