2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 11. Februar 2025 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 196). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung (pag. 200 ff.) mit Verfügung der Vorinstanz vom 17. März 2025 (pag. 233 f.) erklärte der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 15. April 2025 form- und fristgerecht die Berufung (pag. 241 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 5. Mai 2025 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 254 f.).