Nichtwahren eines genügenden Abstands beim Hintereinanderfahren sowie durch Verursachen von vermeidbarem Lärm und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 550.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf 6 Tage festgesetzt. Weiter wurde er zu den Verfahrenskosten von CHF 3'032.50 verurteilt und die mit Urteil vom 3. Oktober 2022 des Tribunal correctionnel de la Broye und Nord vaudois Yverdon bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 30 Monaten wurde nicht widerrufen, wobei für das Widerrufsverfahren keine Kosten ausgeschieden wurden (pag. 190 ff.).