frei von der Anschuldigung des ungenügenden Rechtsfahrens, angeblich begangen am 22. Oktober 2023 auf der Autobahn A6 Süd, auf der Strecke von Kiesen bis Spiez sowie von der Anschuldigung des Rechtsüberholens auf der Autobahn, angeblich begangen am 22. Oktober 2023 auf der Autobahn A6 Süd, auf der Strecke von Kiesen bis Spiez, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Demgegenüber erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten für schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 22. Oktober 2023 auf der Autobahn A6 Süd, Strecke Kiesen bis Spiez, durch