Allein die Angabe des Herstellers und die äussere Verpackung (z.B. Vakuumverpackung) bieten keine ausreichende Gewähr dafür. Nach der Auffassung des Beschwerdeführers müsste bei jeder Einfuhr von Fleischerzeugnissen individuell überprüft werden, ob Herkunft, Verpackung, Transport und Lagerung den Anforderungen entsprechen, was praktisch kaum möglich wäre oder jedenfalls einen unverhältnismässig grossen Aufwand generiert. Ein milderes Mittel ist folglich nicht ersichtlich. Schliesslich erscheint die Massnahme auch als zumutbar.