Die Massnahme, dem Beschwerdeführer die Einfuhr von geräuchertem Speck zu verweigern, ist somit geeignet, die Lebensmittelhygiene sowie den Gesundheitsschutz innerhalb der Anstalt sicherzustellen. Gerade in einer Haftanstalt, wo viele Menschen nahe beieinander leben, Einrichtungen (Küche, Kantine, Zellen) gemeinsam genutzt werden und sich Infektionen entsprechend rasch verbreiten, ist die Lebensmittelhygiene besonders wichtig. Die Massnahme erweist sich sodann auch als erforderlich: