9 hin durch die Einfuhr von Lebensmittel, wie Fleischerzeugnisse, in eine JVA eingebracht werden können. Dies gilt auch für geräucherten Speck, und solche Keime tangieren die Lebensmittelhygiene massgeblich. Die Massnahme, dem Beschwerdeführer die Einfuhr von geräuchertem Speck zu verweigern, ist somit geeignet, die Lebensmittelhygiene sowie den Gesundheitsschutz innerhalb der Anstalt sicherzustellen.