Zudem listet Ziff. 4.2 erlaubte private Effekten unter dem Titel «Analog Paketregelung» abschliessend auf (Raucherwaren, Poster, Fotografien, Bleistifte, Farbstifte, Zeitungen, Bücher, etc.). Speck bzw. Fleisch ist in dieser Auflistung nicht enthalten. 18.3.4 Der Schutz der Gesundheit stellt ein zentrales polizeiliches Schutzgut dar, weshalb auf den Gesundheitsschutz zielende Massnahmen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen.