Gemäss Ziff. 8.2.2 des Merkblatts «Aussenkontakte» ist Fisch und Fleisch, worunter zweifelsohne auch geräucherter Speck fällt, als Paketinhalt generell verboten (vgl. auch Ziff. 8.4 zur Kontrolle von Paketen und die Information für Angehörige in Ziff. 7 des Merkblatts für Angehörige).