49 Abs. 1 JVV sehen die Hausordnung und die einschlägigen Merkblätter der JVA B.________ sodann Folgendes vor: Ziff. 5.2 der Hausordnung der JVA B.________ sieht vor, dass die Leitung der Vollzugseinrichtung festlegt, welche Gegenstände aus Gründen der Sicherheit, Ruhe