Im Regionalgefängnis C.________ sei es erlaubt gewesen, den Speck zu bestellen und er habe sich entsprechend darauf verlassen, diesen in der JVA B.________ erhalten zu können. Indem ihm die Einfuhr des Specks in der JVA B.________ verwehrt worden sei, sei der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 9 BV) verletzt worden. Die Massnahme verletze schliesslich sein Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde (pag. 1 ff. [Beschwerde] und pag. 31 ff. [Replik]). 18.2.2 Die SID verwies in ihrer Vernehmlassung vollumfänglich auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid (pag. 22).