Diese Elemente seien vorliegend nicht bekannt gewesen und die Lebensmittelhygiene hätte folglich nicht gewährleistet werden können. Geräucherter Speck könne gesundheitsgefährdende Keime enthalten bzw. könnten sich solche darauf vermehren. Die Unterscheidung zwischen nicht erlaubten Paketinhalten generell und nicht erlaubten Paketinhalten im Sinne von Frischprodukten resp. nur gekühlt haltbaren Lebensmitteln im Speziellen erfolge sodann nur in Bezug auf deren Vernichtungszeitpunkt, ändere aber nichts daran, dass Fleisch generell ein verbotener Paketinhalt darstelle.