___ geliefert worden sei. Aus diesem Grund sei die verderbliche Ware entgegen der Hausordnung nicht direkt vernichtet, sondern dem Beschwerdeführer stattdessen die Möglichkeit eingeräumt worden, das Fleisch entweder einem Besucher zu übergeben oder an einen Aussenkontakt zu versenden (amtliche Akten SID, pag. 1 ff.). 18.1.2 Die SID erwog in ihrem Entscheid vom 24. Februar 2025, aus dem JVG, der JVV, der Hausordnung und den Merkblättern der JVA B.________ ergebe sich, dass eingewiesene Personen weder bei Eintritt Lebensmittel in die JVA einführen noch sich Fleisch von externen Personen zuschicken lassen dürften.