Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1B_253/2018 vom 26. Juni 2018). Auf das gestellte Feststellungsbegehren des Beschwerdeführers ist einzutreten (vgl. pag. 8: Der Beschwerdeführer hat bereits in der Beschwerde die «Feststellung der Grundrechtsverletzung» verlangt, daher kann entgegen der SID [pag. 22] nicht davon ausgegangen werden, es gehe ihm vor oberer Instanz nur noch um die Entschädigung).