10. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete am 14. Mai 2025 auf eine Duplik (pag. 39) und die SID hielt mit Eingabe vom 16. Mai 2025 an ihren gestellten Anträgen fest (pag. 41). 3 11. Mit Verfügung vom 20. Mai 2025 wurde von den Eingaben der Generalstaatsanwaltschaft und der SID Kenntnis genommen und gegeben, der Schriftenwechsel für abgeschlossen erachtet, der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt und die Zusammensetzung der Kammer bekanntgegeben (pag. 43 f.).