Den aus den sozialen Grundrechten fliessenden Leistungsansprüchen der Grundrechtsberechtigten stehen entsprechende staatliche Leistungspflichten gegenüber». Dies kann ohne weiteres für das Versenden von Paketen oder die Einlagerung von Effekten verstanden werden, da diese Erledigungen den Menschen im Freiheitsentzug nicht selbständig möglich sind (Fürsorgepflicht). Die Erhebung von Gebühren ist in mehrfacher Hinsicht unverhältnismässig und eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren fehlt. - URP