zu urteilen - Es sei nach dem Grundsatz gemäss Art. 75 StGB «... der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen,... schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken...», zu urteilen und der Grundsatz der Gleichbehandlung anzuwenden - Es sei festzustellen, dass das Recht auf Eigentum gemäss Art. 26 BV mit dem Vorgehen der JVA B.________ verletzt ist -