9. Am 12. Mai 2025 ging beim Obergericht die Replik des Beschwerdeführers ein (datierend vom 7. Mai 2025). Darin stellte er folgende Anträge (pag. 31 ff.; Hervorhebungen im Original): - Es sei der verletzte Verhältnismässigkeitsgrundsatz wiederherzustellen, die Verfügung der JVA B.________ dahingehend anzupassen oder vom OG ein übergeordneter Entscheid zu erlassen - Es sei dem Verwahrungsregime Rechnung zu tragen und es seien unnötige Beschränkungen, wie z.B. vorliegend, zu unterlassen bzw. aufzuheben - Es sei nach dem Grundsatz gemäss Art. 74 StGB «die Menschenwürde des Gefangenen ... ist zu achten.