6. Mit Verfügung vom 10. April 2025 wurde von der Vernehmlassung der SID Kenntnis genommen und gegeben und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit eingeräumt, innert Frist eine Stellungnahme einzureichen (pag. 24 f.). 7. Mit Eingabe vom 14. April 2025 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, auf eine Stellungnahme zu verzichten (pag. 27). 8. Mit Verfügung vom 16. April 2025 wurde vom Verzicht der Generalstaatsanwaltschaft auf Einreichung einer Stellungnahme Kenntnis genommen und gegeben und