2 der Verfügung). Schliesslich wurde verfügt, dass die Fleischerzeugnisse vernichtet werden, sollte bis am Montag, 9. Dezember 2024, keine Einigkeit über den Versand/die Übergabe erlangt werden (Ziff. 3 der Verfügung; zum Ganzen, amtliche Akten SID, pag. 1 ff.). 2. Mit Entscheid vom 24. Februar 2025 wies die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID) die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die angefochtene Verfügung ab, soweit sie darauf eintrat. Die Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt und eine Entschädigung wurde nicht gesprochen (amtliche Akten SID, pag. 44 ff.).