Zwar wurde in der Honorarnote kein Aufwand für die Urteilseröffnung (Dauer: 30 Minuten) veranschlagt. Indes kann dieser Aufwand als in der Position «Nachbesprechung Urteil mit Klient und weitere Abschlussarbeiten (geschätzt)» abgegolten gelten, da ein Aufwand von einer Stunde für die Nachbesprechung als zu hoch erachtet werden muss. Weiter ist dem amtlichen Verteidiger ein zusätzlicher Reisezuschlag von CHF 50.00 für die erneute Anreise zur Urteilseröffnung am Nachmittag des 4. September 2025 zuzugestehen. Es resultiert eine vom Kanton Bern auszurichtende amtliche Entschädigung von total CHF 3'502.45 (inkl. Auslagen und MWST).