In Rechtsmittelverfahren in Strafsachen, welchen Urteile eines Kollegialgerichts zu Grunde liegen, erstreckt sich der Honorarrahmen von CHF 2'000.00 bis maximal CHF 50'000.00. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Aufwand im Berufungsverfahren 10 bis 50 Prozent des Aufwands vor der ersten Instanz beträgt (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Bst. c der Verordnung über die Bemes-