29 21. Fazit Die Reststrafe von 173 Tagen der mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Oktober 2022 ausgefällten Freiheitsstrafe von 44 Monaten ist zu vollziehen. Für den Vollzug der Reststrafe ist der bedingte Vollzug resp. die bedingte Entlassung nicht zu gewähren. IV. Kosten und Entschädigung