Es ging bis Neujahr, dann «hets mi wider mau preicht»). Für eine ungünstige Legalprognose spricht auch die vorliegende, langjährige Deliktsgeschichte des Berufungsführers (vgl. den Strafregisterauszug vom 27. August 2025, Akten SK 25 145, pag. 169 ff.), aus welcher hervorgeht, dass dieser bereits mehrere Bewährungschancen erhalten hat, welche indes nicht nachhaltig zu einem deliktfreien Leben geführt haben.