aufzeigen, dass er nunmehr eine längerfristige Veränderungsbereitschaft hat. Vielmehr haben seine divergierenden Aussagen an der delegierten Einvernahme vom 14. August 2025 sowie an der Berufungsverhandlung vom 4. September 2025, wonach er die erhebliche Menge an Kokain und Heroin auf Kommission erhalten resp. geschenkt bekommen haben will, überrascht und Zweifel aufkommen lassen, wie ernst es der Berufungsführer mit der Wahrheit nimmt (vgl. insoweit auch die Äusserungen des Berufungsführers hinsichtlich seiner Verspätung an der Berufungsverhandlung, S. 4 Z. 17 ff., S. 11 des Protokolls, SK 25 145, pag. 186, 193).