27 ist zwar zu begrüssen, dass er offenbar zeitweise die Coiffeuse J.________ unterstützt. Dies allein stellt indes keine hinreichend geregelte Tagesstruktur dar, um die ungünstige Legalprognose deutlich zu senken. Soweit der Berufungsführer in Bern ein eigenes Velogeschäft aufbauen möchte (S. 5 Z. 34 ff. des Protokolls der Berufungsverhandlung, Akten SK 25 145, pag. 187)