SK 25 145, pag. 203). Der Berufungsführer ist mithin – wohl auch aufgrund der belastenden ungünstigen Lebensumstände – offensichtlich wieder in dieselben alten Verhaltensmuster zurückgefallen, wie es bereits im Gutachten von med. pract. O.________ vom 31. Januar 2022 prognostiziert worden ist (Akten PEN 22 454, pag. 2410). Der Berufungsführer ist in keine geregelte Tagesstruktur eingebunden und seine Zukunftspläne sind vage und wenig realistisch. Es