Er musste mit dem Tod von I.________, mit welcher er wieder zusammengekommen war, sowie seines Vaters und seiner Schwester mehrere Schicksalsschläge ertragen, mit welchen er offenbar schwer zu kämpfen hat. Gemäss seien eigenen Angaben ist er nach dem Tod von I.________ am 2. August 2025 wieder abgestürzt. Er konsumiert nunmehr wieder regelmässig Kokain (alle zwei Tage ca. ein Gramm) und Heroin (zweimal pro Monat, Menge unbekannt; S. 4 Z. 39 ff. des Protokolls der Berufungsverhandlung [Akten SK 25 145, pag. 186], S. 5 Z. 38 ff., 46 f. des Protokolls der Berufungsverhandlung [Akten SK 25 145, pag. 187], S. 6 Z. 1 f. des Protokolls der Berufungsverhandlung [Akten SK 25 145, pag.