Am 14. Januar 2025 hatte der amtliche Verteidiger des Berufungsführers gegenüber der Vorinstanz noch ausgeführt, dass sich dieser darum bemüht habe, eine eigene Wohnung ausserhalb von Bern zu finden, um Abstand zu den alten Kollegen aus der Szene zu gewinnen (Akten PEN 24 685, pag. 58). Wie die Einvernahme des Berufungsführers anlässlich der Berufungsverhandlung ergeben hat, hat sich seine persönliche Situation zwischenzeitlich weiter verschlechtert. Er musste mit dem Tod von I.________, mit welcher er wieder zusammengekommen war, sowie seines Vaters und seiner Schwester mehrere Schicksalsschläge ertragen, mit welchen er offenbar schwer zu kämpfen hat.