118) und es muss davon ausgegangen werden, dass er sich aufgrund dessen weiterhin resp. wiederum im Drogenmilieu bewegt, zumal auch aus dem aktuellen Leumundsbericht hervorgeht, dass es ihn wieder nach Bern zieht (Akten SK 25 145, pag. 118). Am 14. Januar 2025 hatte der amtliche Verteidiger des Berufungsführers gegenüber der Vorinstanz noch ausgeführt, dass sich dieser darum bemüht habe, eine eigene Wohnung ausserhalb von Bern zu finden, um Abstand zu den alten Kollegen aus der Szene zu gewinnen (Akten PEN 24 685, pag.