Ein veränderter, besonders günstiger Empfangsraum, welcher für eine Besserung der Bewährungsaussicht spricht, liegt hier nicht vor. Der Berufungsführer und seine damalige Partnerin – mit welcher er straffällig geworden und welche ebenfalls betäubungsmittelabhängig war – haben sich zwar offenbar ca. im November 2023