Das Regionalgericht Bern-Mittelland erwog (S. 43 der Urteilsbegründung; Akten PEN 22 454, unpaginiert), auch wenn schon viel versucht worden sei, den Berufungsführer von seiner Drogensucht zu therapieren, erhalte er mit dem vorliegenden Urteil das erste Mal die Möglichkeit, dies im Rahmen einer stationären Behandlung zu tun. Gelinge es ihm, mit dieser Massnahme von den Drogen loszukommen und sich endgültig vom Drogenmilieu zu distanzieren, so würde sich auch das (ohne Therapie) bestehende erhöhte Rückfallrisiko auf ein «Normales» senken.