vgl. E. II/16 hiervor). Gemäss Gutachter wurde eine langanhaltende, multiprofessionelle störungs- und deliktsorientierte Therapie als notwendig erachtet, um das anhaltende Verhaltensmuster des Berufungsführers zu durchbrechen, welches sich in starren Reaktionen auf belastende, soziale und persönliche Lebenslagen zeige (Akten PEN 22 454, pag. 2424). Gestützt auf diese gutachterliche Einschätzung, den tendenziell positiven Vollzugsbericht des G.________ (Massnahmeeinrichtung) vom 6. Oktober 2022 im Rahmen des seit dem 6. Juli 2022 laufenden vorzeitigen Massnahmenvollzugs (Akten PEN 22 454, pag.