Anlässlich seiner polizeilichen Anhaltung vom 14. August 2025 habe er selbst angegeben, dass er die sichergestellten Betäubungsmittel auf Kommission erhalten habe. Die Menge und die Wortwahl deuteten darauf hin, dass er mindestens einen Teil der sichergestellten Betäubungsmittel hätte verkaufen wollen, zumal bei ihm auch eine Feinwaage sichergestellt worden sei und er selbst an der Berufungsverhandlung angegeben habe, dass er seinen Stoff nicht wäge. Das neue Strafverfahren zeige deutlich auf, dass sich die Situation beim Berufungsführer bezüglich Legalprognose gleich darstelle wie im Jahr 2022.