Der Berufungsführer habe zudem mit dem Tod seiner Lebenspartnerin am 2. August 2025 einen Schicksalsschlag erlitten. Negativ berücksichtigt werden müsse, dass er nach seiner Entlassung im Oktober 2024 wieder Drogen konsumiert habe. Er habe bereits im Massnahmenvollzug jegliche Unterstützung verweigert und es hätten diverse Disziplinarmassnahmen verhängt werden müssen. Heute besuche er keine Therapie, was ebenfalls negativ zu werten sei. Anlässlich seiner polizeilichen Anhaltung vom 14. August 2025 habe er selbst angegeben, dass er die sichergestellten Betäubungsmittel auf Kommission erhalten habe.