Es sei immer wieder zu Konsumrückfällen sowie weiteren kritischen Vorfällen gekommen, weswegen er mit diversen Arreststrafen habe belegt werden müssen. Der Berufungsführer und seine damalige Partnerin hätten sich gemäss seinen Aussagen zwar getrennt, womit ein negativer Faktor hinfällig geworden sei. Demgegenüber werde er offensichtlich immer noch vom Sozialdienst unterstützt und bewege sich – um seinen Konsum stillen zu können – abermals im Drogenmilieu. Es sei davon auszugehen, dass das «Reissen» nach Kokain nach wie vor bestehe.