Zudem ist ihm ein Arbeitsversuch nicht gelungen, da er nicht in der Lage war, sich jeweils pünktlich auf den Arbeitsbeginn vorzubereiten. Was die aktuelle soziale Situation des Berufungsführers anbelangt, muss diese unter Berücksichtigung des Leumundsberichts der Kantonspolizei Bern vom 12. Juni 2025 und der Aussagen des Berufungsführers anlässlich der Berufungsverhandlung vom 4. September 2025 als durchzogen resp. negativ bezeichnet werden.