Entlassung gemäss dem schlüssigen Vollzugsbericht des Regionalgefängnisses D.________ vom 16. Juli 2025 ein grundsätzlich gutes Vollzugsverhalten gezeigt. Es kam indes auch im Regionalgefängnis D.________ zu einem Zwischenfall (Hortung von Medikamenten in der Zelle), was zeigt, dass es ihm auch dort nicht gelungen ist, sich durchwegs an die betrieblichen Regeln zu halten. Zudem ist ihm ein Arbeitsversuch nicht gelungen, da er nicht in der Lage war, sich jeweils pünktlich auf den Arbeitsbeginn vorzubereiten.