Eine ambulante, strafbegleitende Therapie wurde als nicht ausreichend erachtet (Akten PEN 22 454, pag. 2434 f.). Entsprechend der gutachterlichen Einschätzung von med. pract. O.________ hat das Regionalgericht Bern-Mittelland mit Urteil vom 26. Oktober 2022 eine stationäre Suchtbehandlung angeordnet. Die zu-